Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen

Im Rahmen der Ausbildung von Ersthelfern tauchen immer wieder folgende Fragen auf:

  • Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen?
  • Was muss ich dokumentieren?
  • Wie dokumentiere ich?
  • Wie teile ich es den Eltern am Besten mit? (Bereich Kindertagesstätten, Tagesmütter, etc.)
  • Darf ich Einträge nachtragen oder korrigieren?

In den nachfolgenden Zeilen möchte ich Ihnen gerne diese Fragen beantworten, so wie ich diese auch in einem Erste Hilfe Kurs beantworte:

Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen?
Ja, als Ersthelfer dürfen Sie die erbrachte Leistung auch dokumentieren. Sie schützen sich damit selbst, nicht dass man Ihnen noch unterlassene Hilfeleistung vorwerfen könnte. Außerdem können Sie durch die Dokumentation auch  etwaige Unfallschwerpunkte erkennen.

Was muss ich dokumentieren?
Dokumentieren Sie jegliche Art von Hilfeleistung die Sie durchführen. Auch das kleine Pflaster, weil sich z.B. das Kind an einem Stück Papier geschnitten, hat sollte dokumentiert werden. Durch die Dokumentation von Erste Hilfe Maßnahmen können Sie als Ersthelfer auch Unfallschwerpunkte erkennen und diese ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem Vorgesetzten / der Fachkraft für Arbeitssicherheit entschärfen.

Wie dokumentiere ich?
Nutzen Sie zur Dokumentation das Ihnen zur Verfügung gestellte Dokumentationsmedium. Dies kann z.B. das klassische Verbandbuch sein oder ein entsprechendes Formular von Ihrem Unternehmen. Auch die Dokumentation in einem Computersystem ist möglich. Richten Sie sich dort einfach nach den Vorgaben in Ihrem Unternehmen. Meine persönliche Empfehlung ist, die schriftliche Dokumentation in Papierform. Bitte beachten Sie hier jedoch die entsprechenden Aufbewahrungsfristen.

Wie teile ich es den Eltern am Besten mit?
Hier sollten Sie sich den Eintrag im Verbandbuch unterschreiben lassen, so können Sie nachweisen, dass Sie die Eltern informiert haben. Bedauerlicherweise haben nicht alle Einrichtungen ein Verbandbuch und verweisen auf den Datenschutz. Beim Verbandbuch besteht die Möglichkeit, dass die Eltern den vorherigen Eintrag von einem fremden Kind / einem Mitarbeiter lesen können. Diese Einwände kann ich verstehen.

Dennoch sollten Sie die Dokumentation durchführen. Es muss ja nicht unbedingt das Verbandbuch sein. Sie können für jede Verletzung / Erste Hilfe Maßnahme auch ein Formular nutzen und heften dieses an einer sicheren Stelle z.B. im Personalraum / Büro in einem entsprechenden Ordner ab.

Auch hier sollten die Eltern das Formular unterschreiben, damit Sie nachweisen können, dass Sie die Eltern entsprechend informiert haben. Mein Tipp: Kopieren Sie den Eltern das Formular nach der Unterschrift und geben Sie Ihnen die Kopie mit.

Als Service für Sie, habe ich ein entsprechendes Formular entworfen, welches Sie gerne in der Einrichtung einsetzen dürfen. Sie können sich die Vorlage als pdf Datei gerne herunterladen.

 

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Es handelt sich hierbei um ein Muster zur Dokumentation von Verletzungen. Ansprüche jeglicher Art an den Ersteller dieser Vorlage sind bei Verwendung ausgeschlossen. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr.

Darf ich Einträge nachtragen oder korrigieren?
Das Verbandbuch muss chronologisch geführt werden. Eine Nachtragung ist daher nicht vorgesehen. Ebenfalls soll eine Korrektur des Eintrages nicht erfolgen. Sollten Sie sich bei der Eintragung verschrieben haben z.B. rechts und links verwechselt haben, so streichen Sie die gesamte Zeile während des Eintrages durch und nutzen Sie eine neue Zeile.

Nachträglich dürfen Sie an diesem Dokument nichts verändern.

Fazit: Die Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen ist wichtig und sollte ernst genommen werden. Dokumentieren Sie daher jede Leistung die Sie durchgeführt haben.