Der Einsatz von Betriebssanitätern ist überwiegend in größeren Unternehmen sowie Baustellen und in Betrieben mit einem besonderen Gefährdungspotential vorgeschrieben.
Die primäre Aufgabe des Betriebssanitäters liegt auf dem Gebiet der erweiterten Ersten Hilfe. Im Unterschied zu den Ersthelfern, die sich an den möglichen Unfallorten oder in der Nähe aufhalten und somit unmittelbar und sofort für eine Erste-Hilfe-Leistung zur Verfügung stehen, wird der Betriebssanitäter je nach Art und Schwere der Verletzung an den Notfallort gerufen oder vom Verletzten aufgesucht.
In Notfällen hat der Betriebssanitäter entsprechend seiner Aus- und Fortbildung erweiterte Erste-Hilfe Maßnahmen, ggf. mit Unterstützung des Ersthelfers zu ergreifen. Neben den grundlegenden Maßnahmen ist der Betriebssanitäter ebenfalls mit dem Einsatz und der Verwendung von ausgewählten Geräten vertraut.
Ferner kann der Betriebssanitäter seine Aufgaben unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen einordnen.
Die Ausbildung findet gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaften statt und besteht aus dem Grundlehrgang (63 U-Std.) und dem Aufbaulehrgang (32 U-Std.). Die Lehrgangsinhalte richten sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.