Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung / Teilnahmevoraussetzung
Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist schriftlich (Brief, Fax, Mail) bei BCW – Ihr Partner | Benjamin Wadewitz (im nachfolgenden BCW – Ihr Partner genannt), Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main vorzunehmen. Sofern Sie sich rechtzeitig – mindestens 3 Wochen vor Beginn des Seminars/Lehrgangs – anmelden, bestätigt BCW – Ihr Partner Ihre Anmeldung schriftlich; bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Rechnung als Anmeldebestätigung. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert Sie BCW – Ihr Partner hierüber schriftlich. Die in der Lehrgangs-/Seminarausschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind bei der Anmeldung schriftlich nachzuweisen.
2. Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Kurs-/Lehrgangsbeginn. Bei verspäteter Zahlung kann BCW – Ihr Partner den Teilnehmer* von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen.
Kosten für Lernmittel, Prüfungen, Lernbilanzen sowie Verpflegung und Unterkunft werden ggf. gesondert berechnet, dies entnehmen Sie der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
3. Widerrufsrecht
Ist der Teilnehmer Verbraucher, so hat er das Recht, den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist die Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen.
Der Widerruf muss schriftlich an folgende Anschrift erfolgen:
BCW – Ihr Partner | Benjamin Wadewitz
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
Nach Ausübung des Widerrufsrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss begonnen hat oder von ihm veranlasst wurde.
Der Teilnehmer stimmt hiermit der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 2 Wochen zu.
4. Rücktritt
Bei Lehrgängen/ Seminaren kann der Teilnehmer über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens zehn Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich BCW – Ihr Partner mitteilt. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei BCW – Ihr Partner. Bei fristgerechtem Rücktritt wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des Teilnehmerentgeltes/der Gebühr, mindestens aber € 20,00, fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen einer von BCW – Ihr Partner zu vertretenden Pflichtverletzung bleibt unberührt.
5. Kündigung
Länger laufende Lehrgänge/Seminare sind in Semester oder Module aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Semester oder jeweiligen Modul kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von zehn Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Semesters oder Moduls schriftlich gegenüber BCW – Ihr Partner erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Kündigung bei BCW – Ihr Partner. Bei fristgerechter Kündigung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des jeweils nächsten Semester- bzw. Modulentgeltes, mindestens aber € 20,00, fällig. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur vollen Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich.
6. Sonderrücktrittsrecht
Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen befreit. Als wichtiger Grund gelten Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Teilnehmer vertreten muss sowie der Verlust oder die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Teilnehmers, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen. Der Rücktritt muss unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber BCW – Ihr Partner erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang bei BCW – Ihr Partner. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Lehrveranstaltung vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet,- wichtige medizinische Gründe durch ärztliches Attest – sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigung und auf Verlangen durch zusätzliche Auskünfte und Belege unverzüglich nachzuweisen.
Der Nachweis muss bis spätestens eine Woche nach Eingang des schriftlichen Rücktritts beziehungsweise nach Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
7. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
BCW – Ihr Partner hat das Recht, Veranstaltungen, die nicht die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreichen oder aus anderen wichtigen Gründen mit einer Frist von mindestens drei Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte/Gebühren werden in diesem Falle unverzinst zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Programm bekannt gegeben.
Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Lehrgangs durch Erkrankung des Dozenten oder andere unvorhersehbare Umstände wird der Teilnehmer durch den Lehrgangsleiter oder BCW – Ihr Partner informiert. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Bei Ausfall von Seminarteilen können neben den regulären Unterrichtszeiten Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen anberaumt werden, soweit dies den Teilnehmern zumutbar ist. Hierfür besteht ebenfalls kein Anspruch auf die Kompensation von eventuell entstandenen Reisekosten oder sonstigen Auslagen.
8. Wechsel der Dozenten
BCW – Ihr Partner hat das Recht, im Falle von Krankheit, kurzfristigen Terminkollisionen oder aus ähnlichen Gründen einen anderen Dozenten als den zunächst vorgesehenen zu bestimmen.
Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehme weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts/der Gebühr.
9. Ausschluss von der Teilnahme
BCW – Ihr Partner ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen, nicht-erfolgreiche Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
In diesen Fällen hat BCW – Ihr Partner einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes/der vollen Gebühr bzw. des Semester- oder Modulbeitrages.
10. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit
Die Haftung von BCW – Ihr Partner, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von BCW – Ihr Partner, ihrer gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Während des Lehrgangs/Seminars entstandene Schäden sind der Seminarleitung und Institutsleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von BCW – Ihr Partner zu beachten,
die Verschwiegenheitsverpflichtung insbesondere von persönlich Besprochenem wird mit der Anmeldung uneingeschränkt anerkannt.
Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen. BCW – Ihr Partner übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen BCW – Ihr Partner, unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.
12. Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie das Abbedingen der Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main
Unternehmensinformationen
BCW – Ihr Partner ist ein Inhaber geführtes Unternehmen mit Firmensitz in Frankfurt / Main und in Büdingen (Wetterau).
Unser Leistungsangebot umfasst verschiedene Seminare und Ausbildungen wie z.B. Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen oder Brandschutzhelfer Aus- und Fortbildung.
Büro Rhein-Main:
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
Büro Wetterau:
Am Kirschberg 1
63654 Büdingen
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