Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen Beschäftigten ist die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern ein unverzichtbarer Beitrag, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.
Konkretisiert werden die Anforderungen an Brandschutzhelfer in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. Hier werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.

Durch die Teilnahme an diesem Seminar kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung.

In dem Seminar werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Sie sind in der Lage, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen.

Folgende Themeninhalte werden in diesem Seminar vermittelt:

Theoretische Inhalte
• Grundzüge des Brandschutzes
• Betriebliche Brandschutzorganisation
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Gefahren durch Brände
• Verhalten im Brandfall

Praktische Inhalte
• Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
• Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
• Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
• Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtungen erfahren

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird gemäß der DGUV Information 205-023 durchgeführt.
Diese Informationsschrift der DGUV finden Sie hier.

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