Ausbilderinformation 2020-1
Information für alle Ausbilder
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
die Corona-Pandemie ist auch an uns nicht spurlos vorüber gegangen, aber so langsam beginnt der Seminarbetrieb in weiten Teilen Deutschlands wieder. Wir stehen hier in einem engen Austausch mit vielen Kollegen aus verschiedenen Regionen und Bundesländern.
Da BCW – Ihr Partner ein bundesweit agierender Seminaranbieter ist, haben wir leider keine Möglichkeiten alle Verordnungen der jeweiligen Landesregierungen zu sichten, wir werden uns daher auf ausgewählte Regionen beschränken.
Sollte Deine Region jedoch fehlen, so informiere uns bitte und wir versuchen die Informationen zu ermitteln und dann an dieser Stelle zu veröffentlichen.
Zehnte Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des CoronaVirus
Veröffentlicht am 07.05.2020 Link: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr_24.pdf
Die Lesefassung ist unter: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht veröffentlicht worden.
Für uns interessant ist folgender Absatz:
5. Bildungsangebote, Ausbildung
Bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten darf der Unterricht ausschließlich in zahlenmäßig reduzierten Gruppen erfolgen, sodass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind einzuhalten.Die Regelungen gelten insbesondere für:
- Ausbildung von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst
- Berufsbildungswerk
- Berufsfortbildungswerk
- Berufsbildungseinrichtungen (über-, außer- und betriebliche)
- Fahrschulen
- Kunstschulen
- Musikschulen
- Nachhilfeunterricht
- Nichtanerkannte Ersatzschulen
- Privatunterricht
- Referendarausbildung
- Unterricht im Rahmen von Bildungsurlaub
- Volkshochschulen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die krankheitsbedingt, aufgrund ihres Alters oder des Stands ihrer geistigen, körperlichen und motorischen oder emotionalen und sozialen Entwicklung nicht in der Lage sind, den Mindestabstand einzuhalten, können nur einzeln unterrichtet werden.
Ich fasse kurz zusammen:
- Maximale Teilnehmeranzahl 15 Personen
- Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sind einzuhalten
- Mindestabstand 1,5 m
- kranke oder sich krankfühlende Teilnehmer sind von der Schulung auszuschließen
Stand: 11.05.2020
Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020
gültig bis 17.05.2020 Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_4
§ 5 Veranstaltungs-, Versammlungs- und Ansammlungsverbot1Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung sind Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen landesweit untersagt. 2Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
§ 16 Aus- und Fortbildung(1) Angebote der Erwachsenenbildung im Sinn des Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes dürfen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden.(2) 1An Musikschulen darf nur Einzelunterricht erteilt werden. 2Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. 3Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Musikunterricht außerhalb von Schulen.(3) 1Die berufliche Aus- und Fortbildung ist nur zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. 2 § 5 Satz 2 gilt entsprechend.
aktuell in Recherche
aktuell in Recherche
1. Einführung von Sicherheitsstandards
Da wir den Seminarbetrieb langsam wieder aufnehmen und uns der Verantwortung für Teilnehmende und Dozenten bewusst sind, führen mit sofortiger Wirkung neue Sicherheitsstandards ein.
- Alle Teilnehmenden müssen schriftlich ggf. per Aushang über die neuen Sicherheitsstandards vor Betreten des Seminarraumes informiert werden. Hierfür haben wir ein Anschreiben vorbereitet, welches man sich entsprechend herunterladen kann.
- Alle Teilnehmenden und Dozenten müssen die Selbstauskunft ausfüllen und dem Dozenten vor Betreten des Seminarraumes aushändigen. Du musst dann die Selbstauskunft entsprechend prüfen und den unteren grauen Teil komplett ausfüllen und unterschreiben.
Ausfüllhilfe: Sobald ein Teilnehmender bei der Selbstauskunft ein „ja“ angekreuzt hat, ist die Teilnahme nicht möglich.
Die entsprechenden Risikogebiete findest Du auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes.Auch die Selbstauskunft findest Du entsprechend zum Download.
COVID19: Anschreiben an Teilnehmende
COVID19: Selbstauskunft
COVID19 Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
2. Abrechnung von Kursen
In der Vergangenheit ist es leider immer wieder vermehrt vorgekommen, dass uns Abrechnungsunterlagen erst nach mehreren Wochen erreicht haben. Die aktuell längste Wartezeit auf Kursunterlagen lag bei 21 Wochen nach dem Kurs.
Daher gilt ab dem 12. Mai 2020 folgende Regelung: Alle Kursunterlagen sind innerhalb von 7 Tagen, nachdem Kurs an uns zu übersenden. Die Adresse für die Zusendung von Kursunterlagen lautet:
BCW – Ihr Partner
Benjamin Wadewitz
Abt. Kursabrechnung
Am Kirschberg 1
63654 Büdingen
Deine Rechnung darfst Du gerne den Kursunterlagen beifügen, jedoch achte bitte auf die richtige Firmierung und die richtige Adresse auf der Rechnung. Die richtige Adresse für Rechnungen lautet:
BCW – Ihr Partner
Benjamin Wadewitz
Laurentiusstraße 6 C
60388 Frankfurt
Gerne aber beides in einem Umschlag packen – es muss nicht mehr Porto bezahlt werden als unbedingt nötig.
3. Äußerungen im Namen von BCW - Ihr Partner
Leider kam es zwischenzeitlich immer mal wieder vor, dass Dozenten Äußerungen im Namen von BCW – Ihr Partner bei Behörden, Berufsgenossenschaften oder sonstigen Gruppen getätigt haben. Dies hat zum Teil negative Auswirkungen auf unseren Geschäftsbetrieb.
Daher ist es aktuell Untersagt Äußerungen im Namen von BCW – Ihr Partner zu tätigen. Ein Verstoß dagegen, führt zu sofortiger Kündigung des Vertriebs- und Dozentenvertrages.
Dies gilt selbstverständlich nicht für Äußerungen im Rahmen der üblichen Tätigkeit wie z.B.
- Neukundenakquise im Vertrieb
- Äußerungen im Rahmen der Kursdurchführung z.B. Lehraussagen
Generell gilt, gegenüber der Presse dürfen keinerlei Auskünfte erteilt werden.
4. Kursmeldungen
Bitte nutzt ab sofort zur Anmeldung von Seminaren folgendes Formular: https://bcw-ihrpartner.de/kursanmeldung
5. Angepasste Kursdurchfürung durch COVID19
Der Fachbereich „Erste Hilf“ bei der DGUV hat am 14.05.2020 eine Handlungsempfehlung für die Durchführung von Aus- und Fortbildungen von betrieblich Ersthelfenden veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlung findet man unter: https://publikationen.dguv.de/detail/index/sArticle/3835/sCategory/154
bzw. stellen wir Euch diese auch direkt zum Download zur Verfügung.
FBEH-102 „Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen“
Diese Handlungsempfehlung ist sofort entsprechend umzusetzen.
Wir bitten alle uns die entsprechende Umsetzung, wie Ihr Euren Unterricht anpasst, vor dem ersten Kurs schriftlich – gerne per email – mitzuteilen. Ohne eine entsprechende Mitteilung ist eine Kursdurchführung nicht möglich.
Noch etwas?
Nein, mehr haben wir für die erste Ausbilderinfo 2020 nicht mehr.
Bei Fragen stehen wir Dir gerne unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Herzliche Grüße und bleib gesund!
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